Provinzialstaaten, Deputiertenstaaten (der Provinzialausschuss) und der Kommissar des Königs bilden gemeinsam die Provinzverwaltung. Aber wer macht was genau?
In den Niederlanden stehen an erster Stelle der Provinzverwaltung die Provinzialstaaten (Provinciale Staten). Ihre Mitglieder werden alle vier Jahre gewählt und gehören unterschiedlichen politischen Parteien an. Die Anzahl der Mitglieder ist je nach Provinz verschieden und richtet sich nach der jeweiligen Provinzgröße. Die Provinzialstaaten von Groningen zählen 43 Mitglieder. Diese tagen ungefähr ein Mal pro Monat, jeweils an einem Mittwoch! Die Provinzialstaaten bestimmen die Grundzüge der Politik, treffen die wichtigsten Entscheidungen und prüfen, ob diese Politik dementsprechend von den Deputiertenstaaten (Provinzialausschuss) ausgeführt wird.
Das Kollegium der Deputiertenstaaten, auch Provinzialausschuss genannt, bilden das für die tägliche Verwaltung der Provinz zuständige Exekutivorgan. Diesem obliegt die Ausführung der von den Provinzialstaaten getroffenen Beschlüsse. Die Anzahl ihrer Mitglieder richtet sich nach der Größe der jeweiligen Provinz. Die Provinzialausschussmitglieder haben jeweils eigene Aufgaben und Zuständigkeiten (Portefeuilles). Ihre Hauptaufgabe besteht in der Vorbereitung und anschließenden Ausführung der von den Provinzialstaaten gefassten Entscheidungen. Die Mitglieder des Provinzialausschusses sind gehalten, den Provinzialstaaten über sämtliche Inhalte ihrer Mandatswahrnehmung Auskunft zu erteilen. Diese Verpflichtung entspricht der sogenannten Verantwortungs- und Informationspflicht.
Der Kommissar des Königs ist Vorsitzender sowohl der Provinzialstaaten als auch der Deputiertenstaaten und zugleich hoher Beamter des Staates. Der Kommissar des Königs wird nicht von den Einwohnern der Provinz gewählt, sondern von der König für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Kommissar des Königs in der Provinz Groningen ist seit dem 18. April 2016 René Paas.