Die Geschichte

Groningen blickt zurück auf eine jahrhundertealte Geschichte. Bei Ausgrabungen in der Innenstadt Groningens wurden Siedlungsspuren aus dem zweiten und dritten Jahrhundert a. D. gefunden. Die Stadt ist seit jeher wichtig für das Umland, und das Gleiche gilt umgekehrt. Dies lässt sich an der Geschichte ablesen, denn die Entwicklungen im Umland bzw. der späteren Provinz Groningen sind unzertrennlich mit denen der Stadt Groningen verbunden.

Villa Cruoninga

Die ersten Siedlungsanfänge der Stadt Groningen sind am nördlichen Ende des als Hondsrug bezeichneten Hügelrückens nachweisbar. Es handelt sich um den nördlichsten trockenen Punkt in einer vormals von Mooren und Sümpfen umringten Landschaft. In einem Schenkungsschreiben aus dem Jahre 1040 findet sich die älteste und wohl ursprüngliche Bezeichnung der späteren Stadt Groningen unter dem Namen ‘Villa Cruoninga’.
Mit diesem Schreiben schenkt König Heinrich III. die königlichen Dominiengüter dieses Namens an das Bistum Utrecht. Groningen erhielt im 11. Jahrhundert eine Stadtumwallung, welche im 13. Jahrhundert durch eine Stadtmauer verstärkt wurde. Hierdurch wächst Groningen zu einer starken Handelsstadt empor, die im fünfzehnten Jahrhundert eine Reihe von Verträgen mit den 'Ommelanden' (Umlanden) Hunsingo, Fivelingo en Westerkwartier schließt. Diese Entwicklung verläuft allerdings nicht reibungsfrei, denn im sechszehnten Jahrhundert nehmen die wechselseitigen Rivalitäten und Spannungen hinsichtlich des Machtbereichs und der Jurisdiktion der Stadt stetig zu.

Das Stapelrecht

Das Stapelrecht stellt den zentralen Konfliktpunkt zwischen Stadt und Umlanden dar. Die Bewohner der Ommelanden unterliegen der Pflicht, ihr Getreide zuerst in der Stadt zu verhandeln und dürfen Bier lediglich für den Eigenbedarf brauen. Der Widerstand gegen dieses Stapelrecht nimmt dermaßen zu, dass die Ommelanden sich im Jahre 1575 endgültig von der Stadt lossagen. 1579 unterzeichnen die Ommelanden den Vertrag der Utrechter Union und schließen sich dem Aufstand der Calvinisten gegen Spanien an.

Teil der Republik der Vereinigten Niederlande

Die Abtrennung ist von relativ kurzer Dauer. 1594 erobern Prinz Mauritius von Oranien und Wilhelm Ludwig, Graf von Nassau, mit ihren Heeren die spanisch gesinnte, katholische Stadt. In einem Wiedereingliederungstraktat, dem sogenannten 'Traktaat van Reductie', wird von den Generalstaaten festgelegt, dass Stadt und Umlande sich zu einem einzigen Landesteil zusammenschließen. Am 17. Februar 1595 werden die Stadt Groningen und die Umlande als siebte Provinz in die Republik der Vereinigten Niederlande aufgenommen.
Die Provinzialstaaten von Stadt und Lande, zusammengesetzt aus dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Groningen und den Staaten der Umlande, bilden das allgemeine Verwaltungsorgan der neuen Gebietseinheit. Beide Parteien verfügen über eine Stimme. Den Deputiertenstaaten, einem Ausschuss der Provinzialstaaten, obliegt die tägliche Verwaltung. Ranghöchster Provinzialbeamter ist der Statthalter. Seine wichtigste Funktion ist die des Kapitän-Generals der im Landesteil gelagerten Truppen.

Französische Besatzung schafft die Grundlagen für eine neue Verwaltung

Während der französischen Besatzung (1795-1813), der so geheißenen batavisch-französischen Epoche der niederländischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, vollzieht sich eine eingreifende Veränderung der niederländischen Verwaltungsstruktur. Napoleon legt den Grundstein für den Verwaltungsaufbau, wie wir ihn bis heute kennen. Die Ministerien in Den Haag bestimmen das Geschehen. Der Name sowie die Grenzen der jetzigen Provinz Groningen ändern sich mehrfach während dieser Zeit.

Zwischen 1799 und 1801 heißt dieser Landesteil Westereems, mit Leeuwarden als Hauptstadt. In dessen Nachfolge trat später das Departement Groningen. Im Jahre 1811 wird das Departement Westereems gegründet. Es umfasst zur damaligen Zeit die heutigen Provinzen Groningen, Drenthe sowie das Gebiet zwischen der Ems und der jetzigen Staatsgrenze. Eine wichtige Erneuerung stellt die erstmalige Einführung von Gemeinden bzw. Kommunen dar. Ab 1808 werden in der Provinz Groningen 62 Gemeinden gegründet.
Die Departementverwaltung setzt sich aus zwölf Personen zusammen, deren Hauptaufgaben sich auf die Einziehung von Steuern und die Förderung der Infrastruktur erstrecken. Ab 1807 ist der ''landdrost' (Landtruchsess) oder "préfet" der ranghöchste Provinzialbeamter. Dieser wird von sechs Assessoren ("sous-préfets") unterstützt.

Königreich der Niederlande

1814 endet die französische Hegemonie. Das Königreich der Niederlande wird gegründet. An die Stelle der Departemente treten Provinzen. Im Grundgesetz werden die Hoheitsbefugnisse der Provinzialstaaten nahezu vollständig ausgehöhlt. Der König ernennt in jeder der Provinzen einen Gouverneur, der eine entscheidende Stimme in den Provinzialstaaten hat. Dieser hat sogar direkten Zugang zum König
Die Provinzialstaaten werden aus einem kleinen Kreis von Männern, denen die Entrichtung eines bestimmten Grundsteuersatzes oblag. Bei diesem Wahlsystem handelt es sich um eine Form des Zensuswahlrechts. Es gibt 450 Wahlberechtigte bei einer Bevölkerung von ungefähr 145.000 Einwohnern. Diese wählen die Wahlmänner, aus deren Mitte die Mitglieder der Provinzialstaat gewählt werden. Die demokratische Rolle der Provinzialstaaten ist zu dieser Zeit noch gering.

Provinzialgesetz von Thorbecke

Das neue Provinzialgesetz von 1850, welches auf Thorbeckes Grundgesetz (1848) fußt, sorgt für mehr Demokratie. Die Provinz darf künftig ihren eigenen Haushalt erstellen, eigenständig Steuern erheben und Verordnungen erlassen. Die Provinzialstaatenversammlungen werden öffentlich, allerdings war es nur den Bestbegüterten männlichen Geschlechts vergönnt, an der Direktwahl der Provinzialstaatenmitglieder teilzunehmen. Im Jahre 1917 wird das allgemeine Wahlrecht für Männer, und 1919 auch für Frauen eingeführt. Damit endet folglich das Zensuswahlrecht.

Schwarze Seite für die Demokratie während des Zweiten Weltkriegs

Während des Zweiten Weltkriegs (1940-1945) bleibt die Provinzverwaltung bis 1941 erhalten. Am 1. September 1941 tritt die Verordnung 152-1941 in Kraft. Diese beinhaltet die Aufhebung sämtlicher den Provinzialstaaten und den Magistraten obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten. Diese Maßnahme bedeutet das Ende der parlamentarischen Demokratie. Die Provinzialstaaten müssen ihre Arbeit niederlegen. Der Kommissar der Königin wird entlassen. Die Mitglieder des Provinzialausschusses reichen ihre Kündigung ein. Diese werden durch sechs, aus Mitgliedern der nazionalsozialistischen Bewegung NSB zusammengesetzte Verwaltungsräte ersetzt. Im Februar 1942 ernennt das deutsche Besatzungsregime ein NSB-Mitglied zum Provinzkommissar.

Von der Nachkriegszeit bis heute

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges bricht erneut eine Zeit der Veränderungen an. Es finden wieder Wahlen für die Provinzialstaaten statt. 1962 tritt ein neues Provinzialgesetz in Kraft. Die Provinzialstaaten erhalten mehr Befugnisse und einen größeren Aufgabenbereich. Nach den Provinzialstaatenwahlen von 2003 wird der parlamentarische Dualismus eingeführt. Die Mitglieder des Provinzialausschusses (Deputiertenstaaten) sind nicht länger Mitglied der Provinzialstaaten Die Mitglieder der Provinzialstaaten werden zu Volksvertretern und Kontrolleuren des “College van Gedeputeerde Staten” (Provinzialausschuss).

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Möchten Sie mehr erfahren über die momentane Aufgabenverteilung oder die Funktionsträger der Provinzverwaltung? Dann besuchen Sie für weitere Informationen unsere Website unter Provincialstaaten & Deputiertenstaaten. Näheres zur Geschichte und Verwaltung finden Sie anschaulich dargestellt in der von uns erstellten Broschüre 'De Statenzaal , ruim vier eeuwen middelpunt van het provinciaal bestuur' (Der Staatensaal, Schaltstelle der Provinzverwaltung seit mehr als vier Jahrhunderte). Sie können diese gerne im untenstehenden Download-Bereich herunterladen.